Allgemeine Geschäftsbedingungen
Petrenko IT: Software, Automatisierung und Websites. Massarbeit zum Festpreis pro Phase, ohne Abo.
A. Allgemeiner Teil
Gilt für alle Leistungen.
1. Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Petrenko IT, Einzelfirma von Yehor Petrenko, Bottenwil (nachfolgend «Petrenko IT»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») über Websites, Automatisierungen, individuelle Software und deren Betreuung.
1.2Der Allgemeine Teil (A) gilt für alle Leistungen. Für Websites, Automatisierungen, Software und die Betreuung gelten zusätzlich die besonderen Teile B bis E.
1.3Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge: zuerst die Offerte oder Auftragsbestätigung, dann der jeweilige besondere Teil, dann der Allgemeine Teil.
1.4Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Petrenko IT ihnen schriftlich zustimmt.
1.5PC- und Netzwerk-Support gehören nicht zum Angebot von Petrenko IT.
2. Erstgespräch, Offerte und Vertrag
2.1Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
2.2Petrenko IT erstellt eine schriftliche Offerte mit Leistungsumfang, Festpreis und Terminen. Wie lange sie gilt, steht in der Offerte.
2.3Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich annimmt. Eine E-Mail genügt.
2.4Grössere Vorhaben werden in Phasen aufgeteilt. Jede Phase hat einen eigenen Leistungsumfang, einen Festpreis und eine eigene Abnahme. Über jede weitere Phase entscheidet der Kunde neu.
3. Vertragsart
3.1Für Websites, Automatisierungen und Software gilt Werkvertragsrecht (Art. 363 ff. OR), soweit diese AGB nichts anderes regeln.
3.2Für Analyse- und Beratungsleistungen, zum Beispiel die Ablauf-Aufnahme oder das Vorprojekt, gilt Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR).
3.3Ein Auftrag nach Ziffer 3.2 kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden (Art. 404 OR). Sein Preis ist bei Beginn fällig. Wird er vorzeitig beendet, rechnet Petrenko IT die bis dahin erbrachten Leistungen ab.
3.4Für die Ablauf-Aufnahme gilt zusätzlich: Findet sie keinen Ablauf, der dem Kunden voraussichtlich mindestens zwei Stunden Arbeit pro Woche spart, erstattet Petrenko IT den bezahlten Preis zurück. Beauftragt der Kunde innert 60 Tagen danach ein Werk, das aus der Ablauf-Aufnahme hervorgeht, wird ihr Preis daran angerechnet.
4. Änderungswünsche
4.1Wünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, meldet der Kunde schriftlich. Petrenko IT schätzt Aufwand und Preis vorher ein und setzt sie erst nach schriftlicher Freigabe um.
4.2Die Termine verschieben sich um die dafür nötige Zeit.
5. Preise und Zahlung
5.1Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Sobald Petrenko IT mehrwertsteuerpflichtig ist, kommt die Mehrwertsteuer hinzu.
5.2Soweit die Offerte nichts anderes festhält, ist pro Phase die Hälfte des Festpreises bei Auftragserteilung und die andere Hälfte nach der Abnahme fällig. Die Arbeit beginnt nach Eingang der ersten Zahlung.
5.3Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach erfolgloser Mahnung schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Bei Zahlungsverzug darf Petrenko IT weitere Arbeiten zurückstellen.
5.4Kosten Dritter, etwa für Domain, Hosting, Lizenzen oder Gebühren anderer Anbieter, sind im Preis nur enthalten, wenn die Offerte sie ausdrücklich nennt.
6. Mitwirkung des Kunden
6.1Der Kunde liefert Inhalte, Zugänge und Auskünfte, die für das Projekt nötig sind, rechtzeitig und vollständig. Er nennt eine Ansprechperson, die entscheiden kann.
6.2Der Kunde stellt sicher, dass er an den gelieferten Inhalten, zum Beispiel Texten, Bildern, Logos und Daten, die nötigen Rechte hat.
6.3Verzögert sich eine Lieferung oder Rückmeldung des Kunden, verschieben sich die Termine entsprechend.
6.4Vor jeder Datenübernahme und vor jedem Eingriff in ein bestehendes System sichert der Kunde seine Daten vollständig. Petrenko IT erstellt vor Beginn zusätzlich einen Export der betroffenen Daten.
7. Abnahme
7.1Petrenko IT meldet, wenn eine Leistung oder Phase fertig ist. Der Kunde prüft sie innert 10 Werktagen und meldet Mängel schriftlich.
7.2Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innert dieser Frist keine wesentlichen Mängel meldet oder wenn er sie produktiv nutzt, zum Beispiel die Website veröffentlicht oder ein Werkzeug im Alltag einsetzt.
7.3Unwesentliche Mängel verhindern die Abnahme nicht. Petrenko IT behebt sie im Rahmen der Gewährleistung.
8. Gewährleistung
8.1Für alle Leistungen gilt dieselbe Gewährleistung: Mängel, die der Kunde innert 60 Tagen nach der Abnahme meldet, behebt Petrenko IT kostenlos.
8.2Diese Regel ersetzt die gesetzliche Gewährleistung (Art. 367 ff. OR), soweit das Gesetz es zulässt. Gelingt die Nachbesserung auch im zweiten Anlauf nicht, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen.
8.3Kein Mangel sind Störungen durch Änderungen an Systemen Dritter (zum Beispiel Schnittstellen wie die bexio-API, Browser, Betriebssysteme oder das Hosting des Kunden), durch Eingriffe des Kunden oder Dritter, durch Software, die Petrenko IT nicht geliefert hat, oder durch höhere Gewalt. Anpassungen daran sind in der Betreuung (Teil E) enthalten, sofern sie vereinbart ist, oder werden als Änderungswunsch nach Ziffer 4 offeriert.
8.4Ergebnisse, die von Dritten abhängen, zum Beispiel Positionen bei Google oder in KI-Antworten oder die Zahl der Anfragen, garantiert Petrenko IT nicht.
9. Haftung
9.1Die Haftung von Petrenko IT ist pro Vertrag auf den vereinbarten Preis dieses Vertrags beschränkt.
9.2Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Petrenko IT nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust. Ein Datenverlust, den eine Datensicherung nach Ziffer 6.4 verhindert hätte, geht zulasten des Kunden, soweit das Gesetz es zulässt.
9.3Für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden haftet Petrenko IT nach Gesetz; die Beschränkungen in Ziffer 9.1 und 9.2 gelten dafür nicht (Art. 100 OR).
10. Rechte an den Arbeitsergebnissen
10.1Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen bei Petrenko IT.
10.2Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an dem Code und den Inhalten, die Petrenko IT eigens für ihn erstellt hat, alle allfälligen Rechte, ausschliesslich und zeitlich unbeschränkt. Er darf sie nutzen, ändern und von Dritten weiterentwickeln lassen.
10.3Petrenko IT arbeitet auch mit KI-Werkzeugen. Teile, die so entstehen, sind möglicherweise urheberrechtlich nicht geschützt (Art. 2 URG). Petrenko IT überträgt die Rechte, soweit sie bestehen, ohne Gewähr dafür, dass sie bestehen.
10.4Bausteine, Werkzeuge und Vorlagen, die Petrenko IT unabhängig vom einzelnen Projekt entwickelt hat und in mehreren Projekten einsetzt, bleiben bei Petrenko IT. Der Kunde erhält daran ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Recht, sie im Rahmen seines Projekts zu nutzen und anzupassen.
10.5Open-Source-Bestandteile unterliegen ihren eigenen Lizenzen. Eine Liste erhält der Kunde bei der Übergabe.
11. Referenzen
Petrenko IT nennt den Kunden als Referenz, zeigt Arbeiten für ihn oder veröffentlicht Zahlen aus seinem Projekt nur mit seiner Zustimmung.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.
12.2Bearbeitet Petrenko IT im Auftrag des Kunden Personendaten, zum Beispiel bei einer Datenübernahme, schliessen die Parteien eine Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (Art. 9 DSG). Darin sind die eingesetzten Unterauftragsbearbeiter, etwa für Hosting oder KI-Dienste, und ihre Länder genannt.
13. Höhere Gewalt
Petrenko IT haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Umständen ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, etwa Naturereignisse, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, Strom- oder Internetausfälle oder Ausfälle von Diensten Dritter.
14. Änderungen dieser AGB
Petrenko IT kann diese AGB ändern. Die aktuelle Fassung steht auf petrenko-it.ch. Für bestehende Verträge gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss galt.
15. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regel, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Kanton Aargau, soweit das Gesetz keinen anderen zwingenden Gerichtsstand vorsieht.
B. Websites
17. Umfang und Entwurf
17.1Umfang, Anzahl Seiten und ob Texte inbegriffen sind, stehen in der Offerte.
17.2In der Regel sieht der Kunde vor der Umsetzung einen Entwurf. Wie viele Korrekturrunden im Preis enthalten sind, steht in der Offerte. Weitere Änderungen gelten als Änderungswünsche nach Ziffer 4.
18. Domain und Hosting
18.1Domain und Hosting laufen auf den Namen des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auf Wunsch richtet Petrenko IT sie im Namen des Kunden ein; die Kosten trägt der Kunde.
18.2Betreibt Petrenko IT die Website auf eigener Infrastruktur, regelt das eine Betreuung nach Teil E.
19. Inhalte und Pflichtangaben
Der Kunde ist für die Richtigkeit der Inhalte und für rechtliche Pflichtangaben wie Impressum und Datenschutzerklärung verantwortlich. Petrenko IT kann Vorlagen liefern, erbringt aber keine Rechtsberatung.
20. Auffindbarkeit
Petrenko IT legt die technischen Grundlagen dafür, dass die Website bei Google und in KI-Antworten gefunden werden kann. Positionen und Besucherzahlen hängen von Dritten ab und werden nicht garantiert (Ziffer 8.4).
C. Automatisierung und Datenübernahmen
21. Umfang
21.1Dazu gehören Skripte, Schnittstellen, Datenübernahmen, zum Beispiel von einem bexio-Konto in ein anderes, sowie Apps und Systeme, die bestimmte Abläufe automatisieren. Was genau gebaut wird, steht in der Offerte.
21.2bexio ist eine Marke der bexio AG. Petrenko IT ist ein unabhängiger Anbieter und kein offizieller bexio-Partner.
22. Datensicherung und Protokoll
22.1Vor einer Datenübernahme sichert der Kunde seine Daten vollständig (Ziffer 6.4). Petrenko IT erstellt vor Beginn zusätzlich einen Export und hält die Übernahme in einem Protokoll fest.
22.2Der Kunde prüft die übernommenen Daten im Rahmen der Abnahme, mindestens stichprobenweise.
23. Zugänge
Zugänge, die der Kunde für das Projekt erteilt, zum Beispiel Benutzerkonten oder API-Schlüssel, nutzt Petrenko IT nur für dieses Projekt. Der Kunde kann sie jederzeit widerrufen. Zugänge, die nach Abschluss nicht mehr gebraucht werden, sollte er widerrufen.
24. Systeme Dritter
Automatisierungen hängen von Systemen Dritter ab, deren Schnittstellen sich ändern können. Anpassungen an solche Änderungen sind kein Mangel (Ziffer 8.3); sie sind in der Betreuung (Teil E) enthalten, sofern sie vereinbart ist, oder werden separat offeriert.
D. Software
25. Vorgehen in Phasen
25.1Individuelle Software entsteht in Phasen: zuerst ein Vorprojekt mit Analyse, klickbarem Prototyp, Beschreibung und Festpreis-Offerte für die erste Phase, danach Phase 1 und gegebenenfalls weitere Phasen.
25.2Jede Phase wird separat beauftragt, zu einem Festpreis, und separat abgenommen (Ziffer 7). Der Kunde entscheidet nach jeder Phase, ob und wie es weitergeht.
25.3Beauftragt der Kunde innert 30 Tagen nach Abschluss des Vorprojekts die Phase 1, wird der Preis des Vorprojekts daran angerechnet.
26. Prototyp und Beschreibung
Ein Prototyp zeigt, wie die Software aussehen und sich bedienen lassen soll. Verbindlich ist die schriftliche Beschreibung der jeweiligen Phase.
27. Übergabe
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde den Quellcode, die Zugänge und eine kurze Dokumentation für den Betrieb (Ziffer 10).
E. Betreuung (Hosting und Wartung)
Freiwillig. Kein Teil eines Projekts.
28. Betreuung
28.1Hosting, Updates und Überwachung nach Ablauf der Gewährleistung sind nicht im Projektpreis enthalten. Petrenko IT bietet sie als Betreuung an; der Kunde muss sie nicht abschliessen.
28.2Die Betreuung wird pro Jahr vereinbart. Umfang, Preis, Verlängerung und Kündigung stehen in der Offerte. Richtpreise für die Betreuung stehen auf der Seite Preise; verbindlich ist die Offerte.
29. Ohne Betreuung
Ohne Betreuung ist der Kunde nach Ablauf der Gewährleistung selbst für Hosting, Updates und Sicherheit verantwortlich. Auf Wunsch offeriert Petrenko IT einzelne Anpassungen.